Kartellamt untersagt Lenzing Übernahme von Mitbewerber

Der oberösterreichische Hersteller von Viskosefasern, die Lenzing AG in Lenzing, darf die Kelheim Hygiene Fibres GmbH, Kelheim nicht übernehmen. Der Kauf von 90 % der Anteile wurde am 23. November 2012 vom Bundeskartellamt untersagt. Lenzing ist im Geschäftsfeld Viskosefasern für Tampons, einem ...

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