Das Landesgericht Klagenfurt hat am 25. Mai 2020 die beiden ehemaligen Geschäftsführer des insolventen Sägewerks RZ Holzindustrie GmbH, Bad St. Leonhard, zu einer Geldstrafe von jeweils 45.000 € verurteilt. Die vorsitzende Richterin hat den Tatstand der Begünstigung von Gläubigern als bestätig angesehen. Der ...
Geldstrafen für Geschäftsführer der insolventen RZ Holzindustrie
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