In der am 4. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Durchführungsverordnung 2025/2219 hat die EU-Kommission den vorläufigen Antidumpingzoll für die Einfuhr von brasilianischen Nadelsperrhölzern auf 5,4 % festgelegt. Einzige Ausnahme ist die Nereu Rodrigues & Cia Ltd., Correia Pinto/Sa...
Vorläufige Antidumpingzölle wurden auf 5,4 % festgelegt
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