Nach dem Großbrand vergangene Woche in Krefeld, der große Teile der Holzhandlung Roeren sowie eines angrenzenden Gewerbeparks zerstört hat, geht die Staatsanwaltschaft Krefeld inzwischen von Brandstiftung aus. Zu diesem vorläufigen Schluss kommt die Staatsanwaltschaft nach Vorlage eines ersten Sachverständigengutachtens. Allerdings steht derzeit noch nicht fest, ob es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung gehandelt hat.
Staatsanwaltschaft geht von Brandstiftung aus
© 2012 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.