Das Land Baden-Württemberg hat mit der Waldbesitzarten übergreifenden Rundholzvermarktung im Zeitraum 1978 bis 2015 einen Kartellverstoß begangen. Auch die Frage, ob die Abtretung der Schadenersatzansprüche baden-württembergischer Sägewerke wegen der kartellrechtswidrigen Rundholzvermarktung zulässig ist, hat der 2....
OLG bestätigt Kartellverstoß von Baden-Württemberg
Ministerium will voraussichtlich Möglichkeit der BGH-Revision nutzen
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