Der österreichische Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene, hat heute die Novelle des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG2012) abgelehnt. Ausschlaggebend war die Ablehnung durch die SPÖ, sodass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam. Durch die Entscheidung der Bundesrates kann in Österreich keine Übergangsregelung für nach Tarif einspeisende Biomasseheizkraftwerke zustande kommen, bis eine umfassende Neuregelung der Einspeisevergütung und damit auch der Ökostromförderung mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetzes 2020 (EAG) geschaffen wird. Die Übergangsegelung wäre für die Biomasseheizkraftwerke notwendig, die bereits am Ende ihrer 13jährigen Förderperiode angekommen sind oder dort im Jahresverlauf 2019 und 2020 ankommen werden.
Österreich: Bundesrat lehnt Ökostrom-Novelle ab
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