Neue einstweilige Verfügung gegen Praktiker

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt, hat beim Landgericht Saarbrücken eine erneute einstweilige Verfügung gegen eine Rabattaktion der Praktiker Bau- und Heimwerker AG, Kirkel, erwirkt. Nach einem Gerichtsbeschluss vom 18. Januar 2005 (AZ 7II05/05) wurde es dem Unternehmen untersagt, ...

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