In Kürze

- Die Obergrenze für die Förderung von Biomasseheizkraftwerken wurde in Bayern von bislang 150.000 € auf 200.000 € angehoben. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten, München, soll damit erreicht werden, dass künftig auch größere Heizanlagen in vollem Umfang ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -