Die Landwirtschaftliche Rentenbank wird das etwaige Restvermögen des Holzabsatzfonds (HAF) erhalten. Dies hat am 16. März 2011 die Regierungsmehrheit der CDU und FDP im Agrarausschuss des Bundestages beschlossen und damit die deutsche Holzwirtschaft von der Verwendung der Restmittel ausgeschlossen. Denn das Gesetz ...
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