Über die Betriebsfortführung des österreichischen Biomassekraftwerks Güssing soll heute mittag auf dem Berichtstermin entschieden werden. Entscheidend ist dabei der Eingang der von dem Mehrheitsgesellschafter Care Beteiligungsverwaltung zugesagten Zahlungen, um den Geschäftsbetrieb für die Monate August, September und Oktober sicherzustellen. Das Biomassekraftwerk hatte am 22. Juli am Landgericht Eisenstadt/Burgenland Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Zu der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung war es aufgrund der seit 2011 ausbleibenden Forschungsprämien für das ursprünglich als Forschungsanlage gegründete Holzheizkraftwerk gekommen.
Fortführungslösung für Biomassekraftwerk Güssing
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