Faltplatten-Patent von Egger wird vom Bundespatentgericht eingeschränkt

Drei Ansprüche aus dem europäischen Patent wurden für nichtig erklärt Das deutsche Bundespatentgericht, München, hat am 3. Mai 2005 das Europäische Patent EP 0 759 839 der Egger Beschichtungswerk Marienmünster GmbH & Co. KG, Vörden-Marienmünster, mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik ...

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