Wettbewerbsbehörden passen Kontrollmechanismen an

Die europäischen Wettbewerbsbehörden werden die aus der Corona-Krise resultierenden Änderungen der Marktgegebenheiten bei der Anwendung der europäischen Wettbewerbsregeln berücksichtigen. Diese gilt insbesondere für die Absicherung der Versorgung mit Vorprodukten sowie für den Vertrieb von Halb- und Fertigfabrikaten. Die Wettbewerbsbehörden erkennen an, dass für eine solche Absicherung der Versorgung eine Kooperation zwischen den betroffenen Unternehmen erforderlich sein kann. Daher werden sie vorerst nicht aktiv gegen Kooperationsansätze vorgehen, die eine Absicherung der Versorgung zum Ziel haben. Die Wettbewerbsbehörden gegen ohnehin davon aus, dass solche Ansätze in der aktuellen Situation nicht zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen. Gleichzeitig müsse aber sichergestellt werden, dass die von Versorgungsengpässen betroffenen Vorprodukte und Halb-/Fertigfabrikate weiterhin zu marktgerechten Preisen angeboten werden. Die Wettbewerbsbehörden werden daher auch weiterhin gezielt gegen Unternehmen vorgehen, die die Versorgungsengpässe zur Durchsetzung überhöhter Preise nutzen.

Die dem Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden (ECN) angeschlossenen Kartellbehörden haben diese Vorgehensweise in einer bereits am 17. März veröffentlichten Stellungnahme beschrieben. Dem ECN gehören die Europäische Kommission, die EFTA-Überwachungsbehörde sowie die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten an.

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