Unilin reicht Patentverletzungsklage gegen Windmöller ein

Die Unilin-Gruppe hat gestern am Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage gegen die Windmöller GmbH eingereicht. Parallel dazu hat Unilin eine einstweilige Verfügung gefordert, mit der Windmöller Produktion und Vertrieb der strittigen Bodenbeläge untersagt wird. Nach Auffassung von Unilin verletzt Windmöller das am 3. Mai 2017 für Unilin erteilte europäische Patent EP 2 588 311, das sich auf elastische Bodenbeläge mit einer rückseitigen Verstärkung wie zum Beispiel Glasvlies bezieht.

Im Zuge der seit Januar zwischen Unilin und der Windmöller Consulting GmbH laufenden Auseinandersetzungen über die Fortführung der zwischen beiden Unternehmen bestehenden Lizenzkooperation für Bodenbeläge auf Kunststoffbasis hatte Windmöller Anfang Februar 2018 einen Einspruch gegen dieses Patent eingereicht. Unilin geht allerdings davon aus, dass dieser Einspruch vom Europäischen Patentamt zurückgewiesen und das Patent damit bestätigt wird.
In dem jetzt eingereichten Patentverletzungsverfahren ist laut Unilin innerhalb der nächsten zwölf Monate mit einer erstinstanzlichen Entscheidung zu rechnen.

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