Trotz der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rundholzvermarktung wird der Staatswald in Baden-Württemberg in eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ausgegliedert. In einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung hat Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem dies festgeschrieben ist. Auch die Forstreform, deren Eckpunkte am 18. Juli 2017 vom baden-württembergischen Ministerrat beschlossen worden waren, wird weiter umgesetzt. Allerdings bestehen nach Einschätzung des Ministers nun mehr Spielräume, die durch die nun aufgehobene Unterlassungsverfügung nicht gegeben waren. Die im Zuge der Forstreform bis 2019 notwendigen Änderungen ergeben sich unter anderem auch aus dem Ende 2016 geänderten und 2017 in Kraft getretenen Bundeswaldgesetz.
Staatswald wird trotz BGH-Urteil eigenständige AöR
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