Schwinn Beschläge hat Sanierungsverfahren beantragt

Der Zierbeschlägehersteller Schwinn hat am 19. Dezember beim Amtsgericht Darmstadt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und Dr. Jan Marcus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner aus Frankfurt/Main als Sachwalter bestellt. Rechtsanwalt Ole Brauer von der Elsässer Restrukturierung GmbH in München wird das Unternehmen während des Sanierungsverfahrens gemeinsam mit Schwinn-Geschäftsführer Oliver Hoffmann leiten.

Als Ursache für den Antrag nennt das Unternehmen organisatorische Probleme im polnischen Werk in Krakau. Obgleich dort nach Angaben von Hoffmann ausreichend Produktionskapazitäten vorhanden sind, um die Auftragseingänge aus dem Jahr 2019 abzuwickeln, hat das komplexe Produktprogramm zu hohen Lieferzeiten von inzwischen sieben bis acht Wochen geführt. Das Werk Krakau war 2004 in Betrieb genommen worden und verfügt nach Erweiterungsmaßnahmen vor rund vier Jahren über eine Produktionsfläche von 6.000 m². In dem Werk sind die Bereiche Kunststoffspritzguss, Zinkdruckguss, Oberflächenveredelung und Montage angesiedelt.
In dem nun laufenden Eigenverwaltungsverfahren wollen Hoffmann und Brauer den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen, in dessen Rahmen in den vergangenen Monaten bereits verschiedene Maßnahmenpakete beschlossen worden sind. Im Mai wurde so bereits der Standort Weimar geschlossen und die dort angesiedelte Zamak-Produktion nach Polen verlagert. Dieser Schritt hatte laut Hoffmann allerdings nicht zur langfristigen Sanierung ausgereicht. Mit dem nun beantragten Sanierungsverfahren stünden weitere Instrumente zur Verfügung, um das Unternehmen zügig zu restrukturieren. An der Zuliefermesse ZOW vom 4. bis 6. Februar in Bad Salzuflen will Schwinn Beschläge als Aussteller teilnehmen.

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