Österreich: Sozialpartner legen Regeln für Baustellen fest

Unter verschärften Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter kann in Österreich der Betrieb auf Baustellen weitergeführt werden. Dazu haben sich die Bau-Sozialpartner in Abstimmung mit Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKÖ) auf einen 8-Punkte-Katalog mit Handlungsanleitungen geeinigt. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz prüft derzeit noch, ob diese Handleitungsanleitungen in einem Erlass festgeschrieben werden.

Der 8-Punkte-Katalog gilt zusätzlich zu den allgemein am Bau geltenden Schutzvorschriften. So wurden ergänzende Vorgaben für die Arbeitshygiene etwa bei der Reinigung von Werkzeugen und Maschinen festgelegt. Auch wurden organisatorische Maßnahmen wie ein zeitlich gestaffeltes Umkleiden, Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen, Belegung von Schlafräumen oder das Tragen von Schutzmasken festgeschrieben.

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