Nationalrat hat Biomasse-Grundsatzgesetz verabschiedet

Österreichs Nationalrat hat heute dem Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasse-Grundsatzgesetz) zugestimmt. Der Gesetzesentwurf war vom österreichischen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus am 26. Februar vorgelegt worden. Von der Regierung wurde das Gesetz am 27. März beschlossen.

Ziel des Grundsatzgesetzes ist es, eine Übergangslösung für die in Österreich bestehenden und mit Waldholz betriebenen Biomassekraftwerke zu schaffen, die im Zeitraum 2017 bis 2019 das Ende der 13jährigen Förderperiode gemäß Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG2012) erreicht haben oder 2020 erreichen werden. Das Grundsatzgesetz fordert eine Übergangsregelung für die Biomassekraftwerke für einen Zeitraum von 36 Monaten. Der Finanzbedarf liegt bei rund 52 Mio €. Der Weg über ein Grundsatzgesetz, das in den einzelnen österreichischen Bundesländern mit Hilfe von Ausführungsgesetzen und nachgelagerten Verordnungen umgesetzt werden muss, war durch die Ablehnung der Novelle des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG2012) am 14. Februar notwendig geworden.

Das Grundsatzgesetz stößt aber selbst bei Betreibern von Biomassekraftwerken auf Kritik. So zeichnet sich bereits derzeit ab, dass trotz der nun möglichen Übergangslösungen für die Förderung von Stromeinspeisetarifen Biomassekraftwerke vom Netz genommen werden. Grund hierfür ist, dass das Grundsatzgesetz auf das im ÖSG2012 festgeschriebene Effizienzkriterium eines Brennstoffnutzungsgrades von 60 % verweist.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -