Ministerrat verabschiedet Biomasse-Grundsatzgesetz

Nach Ende der Begutachtungsfrist am 26. März hat die österreichische Bundesregierung vorgestern im Ministerrat das umstrittene Biomasseförderung-Grundsatzgesetz sowie die Novelle des Ökstromgesetzes verabschiedet. Damit können die beiden Gesetze nun im April dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Mit Hilfe des Grundsatzgesetzes sind die österreichischen Bundesländer verpflichtet, Übergangslösungen für eine finanzielle Förderung von Biomassekraftwerken zu schaffen. Mit entsprechenden konkreten Ausführungsbestimmungen der Länder muss Biomasseheizkraftwerken, die im Zeitraum 2017 bis 2019 ans Ende ihrer 13jährigen Förderperiode gemäß des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG2012) angekommen sind oder ankommen werden, wieder eine tarifliche Stromeinspeisevergütung in einem Übergangszeitraum von drei Jahren ermöglicht werden.

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