Ministerium legt Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz vor

Das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat am Dienstagabend den Ministerialentwurf für ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz) dem Nationalrat sowie 95 Verbänden und Organisationen zur Begutachtung und Stellungnahmen vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endet am 26. März. Mit Hilfe des Grundsatzgesetzes soll eine Übergangslösung bei der Förderung von Biomassekraftwerken geschaffen werden. Mit Hilfe eines Grundsatzgesetzes sollen die österreichischen Bundesländer zum Erlass entsprechender, konkreter Ausführungsbestimmungen verpflichtet werden. Diese würden eine finanzielle Förderung von Biomassekraftwerken vorsehen, die im Zeitraum 2017 bis 2019 an das Ende der 13jährigen Förderperiode gemäß Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG2012) angekommen sind. Für diese Anlagen werden die Länder in Ausführungsgesetzen Förderungen für drei Jahre vorsehen. Die Höhe des Tarifs ist von der Landesregierung per Verordnung zu bestimmen.

Das gesetzgeberische Konstrukt eines Grundsatzgesetzes war vom zuständigen Ministerium gewählt worden, nachdem am 14. Februar vom Bundesrat als Vertretung der Länder auf Bundesebene die Novelle des ÖSG2012 abgelehnt worden war. Die Ablehnung hatte in Österreich hohe Aufmerksamkeit erreicht, da erstmals in der Geschichte der zweiten Republik der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss verhindert hat.

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