Die Klausner-Gruppe hat Mitte August am Oberlandesgericht Hamm Rechtsmittel gegen das Beihilfe-Urteil des Landgerichts Münster vom 21. Juni eingelegt. Diese Schritt war vom Anwalt der Klausner-Gruppe bereits Mitte Juli angekündigt worden, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Münster am 13. Juli zugestellt worden war. Für die Begründung der Berufung besteht nun noch eine Frist bist Mitte Oktober. Ähnlich wie bereits Mitte Juli verweist der Anwalt der Klausner-Gruppe in einer kurzen telefonischen Stellungsnahme noch einmal darauf, dass die Frage nach dem beihilferechtlichen Charakter der 2007 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Sägewerken der Klausner-Gruppe geschlossenen Rundholzlieferverträge nach wie vor ungeklärt ist. Dies gilt umso mehr, da die die strittigen Rundholzlieferverträge zwar nachträglich im Juli 2013 vom Bundeswirtschaftsministerium auf Veranlassung des Landes Nordrhein-Westfalen der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission vorlegt wurden. Eine Notifizierung ist aber nicht erfolgt.
Klausner hat Berufung gegen Beihilfe-Urteil eingelegt
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