Italien hat Dekret zur Industrieproduktion abgeändert

Das von Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte am 22. März unterzeichnete Dekret zur Anpassung der Industrieproduktion wurde mit Wirkung zum 26. März nochmals geändert. In diesem Zug wurde auch der Anhang des Dekrets nochmals überarbeitet. In dem Anhang sind diejenigen Branchen und Tätigkeitsbereiche aufgelistet, für die Ausnahmen für den im Zuge der Corona-Krise verhängten Shutdown gelten.

Die bereits im Anhang des Dekrets vom 22. März für die Holz- und Papierindustrie relevanten Ausnahmen haben dabei weiter Bestand. So dürfen italienische Holzverpackungshersteller weiterhin produzieren. Allerdings hat sich die Ateco-Nummer und -bezeichnung geändert. Statt dem Punkt 16.24.20, abbricazione di imballaggi in legno wird in dem aktuellen Anhang nun der Punkt 16.24 Fabbricazione di imballaggi in legno aufgeführt. In dem neuen Anhang findet sich unverändert die Papierherstellung (17 Fabbricazione di carta). Auch der Handel mit Heizmitteln, wozu auch Pellets zählen, bleibt von dem Shutdown ausgenommen.

Sowohl im Anhang des Dekrets vom 22. März als auch des 26. März findet sich unter Punkt 49 die Erlaubnis zur Durchführung von Landtransporten (Trasporto terrestre e trasporto mediante condotte).
Berichte der Landwirtschaftskammer Österreich über einen Stopp für Holztransporte in Italien, die zwischenzeitlich auch von so genannten Fachmedien übernommen wurden, lassen sich somit zumindest nicht durch die beiden offiziellen Anhänge der italienischen Regierung nachvollziehen.

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