Bundesarbeitsgericht hat Klage von Werzalit abgewiesen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit einer am Donnerstag ergangenen Entscheidung eine Klage der Werzalit GmbH & Co. KG bezüglich des Fortbestehens von Arbeitsverträgen abgewiesen. Das Unternehmen hatte im März 2011 die Produktionsmitarbeiter an den drei Standorten Oberstenfeld, Niederorschel und Berlin auf eine neugegründete Produktionsgesellschaft übertragen. Diese Gesellschaft hatte daraufhin zum 1. April 2011 die Produktion in Lohnfertigung übernommen. Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter sollten im Zuge eines Betriebsübergangs ebenfalls auf die neue Gesellschaft übergehen. Die Assets und die operative Führung waren aber bei Werzalit verblieben. Im Jahr 2014 hatte das Unternehmen das Werk in Berlin stillgelegt und an den beiden anderen Standorten Personal abgebaut. Ein geplanter Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter in Berlin war aufgrund der Vermögenslosigkeit der Produktionsgesellschaft nicht zustande gekommen.

In der Folge hatten mehrere Mitarbeiter gegen diese Vorgehensweise geklagt. Diese Kündigungsschutzklagen waren allerdings abgewiesen worden. Die Mitarbeiter hatten daraufhin im Juni 2015 Werzalit aufgefordert, das Fortbestehen ihrer Arbeitsverhältnisse über den März 2011 anzuerkennen. Werzalit hatte auf diese Aufforderung mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht reagiert, über die das Fortbestehen der Arbeitsverhältnisse geklärt werden sollte. Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben. Vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde sie im Mai 2016 dagegen abgewiesen. Der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in der von Werzalit beantragten Revision jetzt allerdings in sechs Fällen zugunsten der Mitarbeiter entschieden. Ein Betriebsübergang sei nicht zustande gekommen, da dieser auch die Übertragung der Assets und der operativen Verantwortung erfordert hätte. Damit würden die Arbeitsverhältnisse bei Werzalit weiterbestehen.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -