Bundeskartellamt richtet neues Wettbewerbsregister ein

Das Bundeskartellamt hat in den letzten Wochen mit der Einrichtung eines neuen Wettbewerbsregisters begonnen, in dem relevante Rechtsverstöße von Unternehmen gegen das Kartellrecht, das Arbeitsrecht und gegen verschiedene Straftatbestände aufgelistet werden sollen. Öffentliche Auftraggeber können mit Hilfe dieses Wettbewerbsregisters künftig über eine einzige elektronische Abfrage nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu solchen Rechtsverstößen gekommen ist. Diese Unternehmen sollen dann von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ausgeschlossen werden.

Abfragen im Wettbewerbsregister können nur von öffentlichen Auftraggebern im Rahmen von Vergabeverfahren vorgenommen werden. Für die Öffentlichkeit ist das Register nicht einsehbar. Nach Ablauf bestimmter Fristen (drei oder fünf Jahre) werden eingetragene Unternehmen wieder aus dem Register gelöscht. Eingetragene Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, nach erfolgter Selbstreinigung einen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Register zu beantragen.

Das elektronische Wettbewerbsregister soll nach Aussage des Bundeskartellamtspräsidenten Andreas Mundt bis zum Jahr 2020 funktionsfähig sein. In einem ersten Schritt hat das Bundeskartellamt einen Aufbaustab eingesetzt, der von Kai Hooghoff, Leiter der Zentralabteilung des Bundeskartellamtes, geleitet wird. Das Bundeskartellamt setzt damit das am 29. Juli in Kraft getretene Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt um.

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