Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 18. Januar 2022 die Anhörungsrüge der Klausner-Gruppe zurückgewiesen. Die Rüge war von dem von Klausner mandatierten BGH-Anwalt Dr. Thomas von Plehwe Mitte Dezember eingebracht worden. Damit bleibt das Urteil des BGH vom 9. November bestehen. ...
BGH hat Anhörungsrüge von Klausner zurückgewiesen
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