Die EU-Kommission hat Anfang Dezember Landesbeihilfen von Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 30 Mio DM für den Holzwerkstoffhersteller Bestwood GmbH i. GV, Ribnitz-Damgarten, für unrechtmäßig erklärt. Die Beihilfen seien mit den gemeinschaftlichen Regeln für die Gewährung staatlicher Beihilfen nicht vereinbar. ...
Bestwood-Entscheidung noch in diesem Jahr?
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -