Austropapier hält Einspeisevergütung für rechtswidrig

Die Interessensvertretung der österreichischen Papierindustrie Austropapier hat die jährliche Berechnung der Einspeisevergütung von aus erneuerbaren Energieträgern gewonnenem Strom rechtlich von zwei Anwaltskanzleien in Wien prüfen lassen. In den 2012 in Auftrag gegebenen und nun vorliegenden Gutachten sieht sich Austropapier in seiner bisherigen Rechtsauffassung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Einspeisevergütung bestätigt. Nach Einschätzung von Austropapier erfolgte bislang für Holzheizkraftwerke eine zu starke, rechtlich nicht zulässige Erhöhung der jährlich neu festgesetzten Einspeisetarife für Strom. Sowohl Austropapier wie auch die nun vorliegenden Gutachten verweisen auf die in der Novelle des Bundesgesetzes über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz) 2008 festgeschriebene Regelung, dass bei der Anpassung der Einspeisetarife die stoffliche Holzverwendung zu berücksichtigen sei. So heißt es in der aktuellen Fassung des Ökostromgesetzes, dass die Preisfestlegung nicht in einer solchen Form erfolgen darf, dass Biomasse ihrer stofflichen Nutzung entzogen wird. Diesen Tatbestand sieht Austropapier als gegeben an und verweist auf die in zunehmendem Umfang notwendigen Holzimporte. Basierend auf den nun fertig gestellten Rechtsgutachten wird bei Austropapier derzeit geprüft, ob Klage gegen das Ökostromgesetz erhoben wird. Dabei ist allerdings noch nicht geklärt, ob Austropapier als Verband selbst oder eines der Austropapier-Mitgliedsbetriebe Klage erheben wird.

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