Wohlleben und Ibisch sind vor Gericht gescheitert

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat eine Anzeige wegen massiver ökologischer Schäden durch Sanitärhiebe auf der Montabaurer Höhe in Rheinland-Pfalz als nicht haltbar zurückgewiesen und von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Nach Auffassung der Kläger, Peter Wohlleben und Dr. Pierre Ibisch (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde), soll es durch die Sanitärhiebe zu einer Gefährdung eines Schutzgebiets gemäß § 329 Absatz 4 StGB gekommen sein. Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember war aber weder eine erhebliche Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes ersichtlich. Die Abholzung betraf nur einen vergleichsweise geringen Teil des geschützten Bereichs. Ferner war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Baumbestand infolge von Umwelteinwirkungen bzw. klimatischer Bedingungen geschwächt worden war. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung waren unter anderem der Borkenkäferbefall des in Rede stehenden Fichtenbestandes sowie die Auswirkungen mehrerer Sturm- bzw. Orkantiefs zu berücksichtigen. Ferner war in die Abwägung einzustellen, dass mit bei fortschreitendem Zerfall die Fläche prägenden Totbäumen auch abträgliche Folgen für die Bodenbeschaffenheit einherzugehen drohten. Letztlich sind die durchgeführten Maßnahmen nicht dem Schutzzweck zuwidergelaufen, sondern haben in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient.
In einer heute veröffentlichten Mitteilung zitiert zudem die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) die Staatsanwaltschaft, wonach die Räumung der Flächen notwendig und verhältnismäßig gewesen sei. Zudem basierte die Argumentation der Anzeigenden auf einer einseitigen und unvollständigen Betrachtungsweise, die mehr als unreflektiert und blauäugig erschien und der nicht gefolgt werden konnte.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -