VSH hat Befragung zum Doppelbeschluss abgeschlossen

Der Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg (VSH) hat die als „Doppelbeschluss“ bezeichnete Mitgliederbefragung abgeschlossen. Nach der Auswertung der Rücksendungen des vom VSH am 1. Oktober an alle Mitglieder verschickten Schreibens wurde bei dem Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) Antrag auf Aufnahme als Landesverband gestellt. Der Antrag ist in Berlin vergangene Woche eingegangen. Vom VSH war aber bereits in dem so genannten Doppelbeschluss darauf hingewiesen worden, dass eine Integration unter dem Dach des DeSH nur zu den im Organisations- und Leistungskonzept festgeschriebenen und damit nicht verhandelbaren Bedingungen erfolgen kann. Hierzu zählt unter anderem, dass ein DeSH-Landesverband VSH dann für die Belange aller in Baden-Württemberg ansässigen Sägewerke unabhängig von deren Betriebsgröße und Ausrichtung zuständig sein wird. Für die bislang in Baden-Württemberg ansässigen DeSH-Betriebe würde dies eine Abkehr des Konzepts der Direktmitgliedschaft in einem bundesweit tätigen Unternehmerverband bedeuten.

Vor Entscheidungen zu dem Antrag des VSH wird sich der DeSH zuerst in den Gremien und im Vorstand darüber beraten. Die Satzung des DeSH sieht dabei auch vor, dass die Mitglieder über Aufnahmeanträge informiert werden müssen. Die eigentliche Entscheidung wird aber vom Vorstand getroffen.
In einer heute vom VSH verschickten Mitteilung weist der Verband noch einmal auf den zweiten Teil des Doppelbeschlusses hin. Dieser sieht im Falle einer Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den DeSH vor, dass der VSH bundesweit als Interessensvertretung für klein- und mittelständische Sägewerke tätig werden will.

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