Thüringen konkretisiert Stilllegungsflächen im Wald

Das Thüringer Umweltministerium und das für Forstwirtschaft zuständige Landwirtschaftsministerium haben sich gestern auf die Stilllegung von 26.187 ha Wald bis 2029 verständigt. Dies entspricht der im Koalitionsvertrag der Thüringer Landesregierung festgeschriebenen Einstellung forstwirtschaftlicher Aktivitäten auf 5 % der rund 550.000 ha großen Gesamtwaldfläche Thüringens.

In der gestrigen Vereinbarung wurden besonders die bis dahin zwischen den beiden Resorts noch strittigen Gebietskulissen, Flächengrößen, Optionsgebiete sowie Ausgleichszahlungen an den Landesbetrieb Thüringenforst konkretisiert. Während Stilllegungsflächen auf insgesamt 17.964 ha zwischen beiden Ministerien unstrittig waren und auch auf rund 14.000 ha bereits aus der Nutzung genommene Waldflächen wie beispielsweise den Nationalpark Hainich oder Kenzonen von Naturschutzgebieten umfassen, wurden nun Einigung über weitere 8.223 ha Wald erzielt. Besonders strittig waren dabei die nun vereinbarten 1.000 ha in dem Buchenwaldgebiet „Possen“ des Landesforstbetriebs Thüringenforst. Ursprünglich waren in diesem Waldgebiet von Seiten des Umweltministeriums rund 2.000 ha Stilllegungsflächen gefordert worden. In den Verhandlungen hat das Umweltministerium anerkannt, dass 7.003 ha des Nationalen Naturerbes zu den Stilllegungsflächen gezählt werden können. Diese Flächen wurden bislang von Thüringenforst im Auftrag bewirtschaftet. Besonders in den Fällen, in denen diese Flächen noch mit Fichten bestockt sind, werden in den kommenden Jahren voraussichtlich auch noch umfangreiche forstwirtschaftliche Maßnahmen durchgeführt werden, um die Umwandlung zu beschleunigen. Neben den Buchenwäldern am Possen und den Naturerbeflächen wurde auch noch entschieden, dass 220 ha des landeseigenen Tochterunternehmens Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) im Gebiet „Hohe Schrecke“ aus der Nutzung genommen werden.
Die zwischen den beiden Ministerien getroffene Vereinbarung sieht auch vor, dass Thüringenforst vom Umweltministerium voraussichtlich jährlich 295.000 € in Form einer zusätzlichen Ausgleichszahlung für die Flächen am Possen erhält. Darüber hinaus wurden auch Optionsflächen mit insgesamt 550 ha identifiziert, die ebenfalls stark umstritten waren. Dies gilt besonders für die 200 ha Laubmischwald im Wartburgbereich östlich von Eisenach. Darüber hinaus wurden 350 ha im Schweinaer Grund als Optionsfläche festgelegt. Sollten die Waldflächen in diesen beiden Gebieten ebenfalls aus der Nutzung genommen werden, so muss in einem ersten Schritt eine wert- und nicht ein flächengleiche Kompensation mit Gebieten erfolgen, die aus dem 17.964 ha-Flächenpool stammen. Eine sich daraus wiederum ergebende Flächendifferenz wird über die Gebiete des Nationalen Naturerbes ausgeglichen.
Es besteht darüber hinaus die Option für den Nutzungsverzicht auf weiteren 350 ha im Schweinaer Grund sowie 200 ha im Wartburgbereich.

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