SVLFG-Fördermittel zur Arbeitsicherheit ausgeschöpft

Bereits am 1. Februar, dem ersten Tag der Antragsfrist für Arbeitssicherheits-Fördermittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), war das Budget ausgeschöpft. Die SVLFG hat gestern mitgeteilt, dass keine weiteren Anträge gestellt werden können.

Die SVLFG hatte zuvor die jährlich für Mitgliedsbetriebe bereitgestellten Präventionszuschüsse 2021 auf 800.000 € erhöht. Forstbetriebe konnten sich in diesem Jahr die Anschaffung von Funkgeräten mit passiver und aktiver Notruffunktion sowie die Anschaffung von Akku-Geräten fördern lassen. Hierzu zählen unter anderem Motorsägen, Freischneider oder Hochentaster. Darüber hinaus stellt die SVLG im Forstbereich Fördermittel für die Ausrüstung zur seilunterstützten Fällung (Königsbronner Anschlagtechnik KAT) bereit.

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