Södra entschädigt Forstunternehmer für Stillstandszeiten

Forstunternehmen werden von Södra für die aufgrund der Waldbrandgefahr in Schweden notwendig gewordenen Stillstandzeiten ihrer Forstmaschinen entschädigt. So bekommen Forstunternehmer Kompensationszahlungen, die mit den Einnahmen einer Arbeitswoche korrespondieren. Darüber hinaus übernimmt Södra die Mehrkosten, dies sich bei den trotz Waldbrandgefahr durchgeführten Holzerntemaßnahmen ergeben haben. In diesen Fällen mussten die Forstunternehmer den Mehraufwand beispielsweise für die zusätzlichen Kontrollen nach Abschluss der Arbeiten oder die höheren Personalkosten bei den Nachtarbeiten selbst tragen. In den Fällen, in denen die Holzernte auch noch nicht wie angekündigt in dieser Woche wieder oder nur eingeschränkt aufgenommen werden konnte, zahlt Södra einen Vorschuss aus, damit die auch bei Stillständen weiter laufenden Kosten für Forstmaschinen sowie für Personal bedient werden können und die zuletzt gestiegene Gefahr von Liquiditätsengpässen bei den Forstunternehmen abgemildert wird.

In der Anfang der Woche veröffentlichten Mitteilung weist Södra darauf hin, dass die Sägewerke des Unternehmens zumindest für eine teilweise eingeschränkte Schnittholzproduktion ausreichend Rundholz zur Verfügung haben. Da während der waldbrand- und waldbrandgefahrbedingten Einschlagsreduktion die Sägewerke ihre traditionellen ferienbedingten Abstellungen durchgeführt haben, sind die Rundholzlagerbestände in den Werken zumindest für einen eingeschränkten Betrieb ausreichend.

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