Sägewerke bündeln Ansprüche im Rundholzkartellverfahren

In den bereits seit Frühsommer laufenden Beratungen baden-württembergischer Sägewerke über Schadensersatzansprüche in dem Rundholzkartellverfahren wurden am 6. Dezember 2017 in Ostfildern erste Entscheidungen zu deren Durchsetzung getroffen. So wurde auf Empfehlung eines vorübergehende gebildeten ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -