Sachsen: Kabinett beschließt Änderung des Waldgesetzes

Das sächsische Regierungskabinett hat auf seiner Sitzung am 14. August eine Vorlage zur Änderung des Waldgesetzes im Freistaat Sachsen beschlossen. Die Änderungen sehen dabei eine Anpassung an nationale und europäische Wettbewerbsregeln vor. Dementsprechend sieht der Gesetzesentwurf eine Deregulierung bei den Vorschriften für den Körperschaftswald vor. Die Änderungen begründet die sächsische Regierung mit dem Kartellverfahren zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg und verweist darauf, dass körperschaftliche Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder nicht durch Gesetz an die Leistungen der staatlichen Forstverwaltung gebunden werden dürfen.

In einer ersten Stellungnahme hat der Sächsische Forstunternehmer Verband als Interessenvertretung von forst- und ingenieurstechnischen Dienstleistungsunternehmen die Kabinettsentscheidung begrüßt. Nach Einschätzung des Verbands stehen in Sachsen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, um körperschaftlichen Waldbesitzern Betreuungsangebote machen zu können. Durch die Neuregelung erwarten sich die Forstunternehmer eine deutlich größere Kostentransparenz für die Waldbesitzer. Die Warnung vor steigenden Kosten hält der Verband für nicht gerechtfertigt, da durch den nun steigenden Wettbewerb auch ein Kosten dämpfender Effekt eintreten wird.

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