NRW verlängert Übergangszeit für gebündelte Holzvermarktung

Der Landesforstbetrieb Wald und Holz in Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW), Münster, darf noch bis Ende 2019 das Rundholz von kommunalen und privaten Waldbesitzern vermarkten. Nach ursprünglichen Plänen des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV) hätte die ...

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