Niederösterreich hat 50 t-Regelung bis Mai verlängert

Wie erwartet hat die niederösterreichische Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für Holztransport-LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 50 t verlängert. Die Regelung gilt aber nur bis 31. Mai und nicht wie in Oberösterreich bis Ende November.

Im Vorfeld der Entscheidung waren in Niederösterreich auch aus anderen Branchen, die ebenfalls LKW mit erhöhtem Leergewicht einsetzen, Forderungen nach einer Tonnageerhöhung laut geworden. Die Landesregierung verweist aber auf die Katastrophensituation in der niederösterreichischen Forstwirtschaft. Dadurch sei die durch 50 t-Rundholztransporte stärkere Belastung der Verkehrsinfrastruktur und der damit folglich entstehende höhere Investitionswand für die Instandsetzung gerechtfertigt. Vertreter der niederösterreichischen Forst- und Holzwirtschaft rechnen damit, dass mit einem zunehmenden Anfall von Käferholz im Verlauf des Frühjahrs die Ausnahmeregelung nochmals verlängert wird.

In Niederösterreich dürfen aufgrund der Borkenkäferkalamität Rundholz-LKW bereits seit September 2017 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 50 t statt den üblichen 44 t fahren. Die Regelung war zuletzt im November 2018 bis 1. März 2019 verlängert worden.

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