Ministerrat hat Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen

Mit der Zustimmung des Ministerrats hat die österreichische Regierung am 17. März das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf den Weg gebracht. Im nächsten Schritt wird diese Regierungsvorlage nun dem Nationalrat zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Für die Verabschiedung ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Der Entwurf des EAG sieht vor, dass in Österreich bis 2030 die Stromproduktion vollständig auf erneuerbare Energieträger umgestellt wird. Für die Energiegewinnung aus Biomasse ist eine Bestandssicherung bereits vorhandener Anlagen bis in das 30. Betriebsjahr vorgesehen. Für das in den bisherigen gesetzlichen Regelungen festgeschriebene Effizienzkriterium eines Bennstoffnutzungsgrades von 60 % soll es im neuen EAG Ausnahmen geben. Diese sollen unter anderem beim Einsatz von Schadholz greifen.

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