Kartellämter haben Klenk-Übernahme freigegeben

Das Bundeskartellamt sowie die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde haben den Zusammenschluss der österreichischen Binder Beteiligungs AG und der Klenk Holz AG freigegeben. Die Freigabe durch das Bundeskartellamt erfolgt am 25. Oktober 2017, das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist laut der Bundeswettbewerbsbehörde am 28. Oktober 2017 weggefallen. Nach Angaben von Natalie Binder wird das Closing in den nächsten Tagen stattfinden.

Die Übernahme von 94,79 % der Anteile an Klenk erfolgte über die Binder Beteiligungs AG und die verbleibenden 5,21% wurden von der Franz Binder Privatstiftung übernommen.
Mit der Klenk-Übernahme steigt die Einschnittsleistung in der Binderholz-Gruppe auf jährlich über 5 Mio fm, die Schnittholzproduktion erreicht damit gut 3 Mio m³/Jahr. An europaweit zwölf Standorten, davon jeweils fünf in Deutschland und Österreich sowie zwei in Finnland werden rund 2.350 Mitarbeiter beschäftigt und ein Jahresumsatz von deutlich über 900 Mio € erwirtschaftet. Binderholz wird damit der europaweit größte Nadelschnittholzproduzent in privater Hand.

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