Kabotageverbot für Sturmholztransport bleibt aufgehoben

Die seit Mai bestehende Aufhebung des Kabotageverbots wird je nach Beurteilung der Lage bis Ende September bzw. Ende des Jahres verlängert. Eine entsprechende Entscheidung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 11. Juli bekannt gegeben.

In Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium wurde zudem eine Blitzumfrage zur Sturmholzlage bei den Landesforstbetrieben durchgeführt. Diese meldeten offenbar unterschiedliche Ausgangssituationen zur Sturmholzproblematik in den Ländern. Die regionalen Regelungen hat das BMVI in einer Anlage zu der aktuellen Entscheidung zusammengefasst.
Die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) hatte sich beim BMVI für die Verlängerung in den Windwurfgebieten eingesetzt und auch für eine Ausweitung auf das von Käferkalamitäten bedrohte Bayern plädiert, das allerdings nach wie vor nicht von der Regelung profitiert.

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