In dem Verfahren der Klenk Holz AG, Oberrot, gegen den Bundesverband der IG Metall, Frankfurt, hat das Arbeitsgericht Potsdam in seinem Urteil vom 4. August 2017 die Betriebsblockaden am Klenk-Werk in Baruth/Brandenburg vom Juni 2016 für rechtwidrig erklärt (s. EUWID Nr. 24/2016). Die Gewerkschaft wurde in dem ...
IG Metall wegen Blockade bei Klenk in Baruth verurteilt
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