IG Metall wegen Blockade bei Klenk in Baruth verurteilt

In dem Verfahren der Klenk Holz AG, Oberrot, gegen den Bundesverband der IG Metall, Frankfurt, hat das Arbeitsgericht Potsdam in seinem Urteil vom 4. August 2017 die Betriebsblockaden am Klenk-Werk in Baruth/Brandenburg vom Juni 2016 für rechtwidrig erklärt (s. EUWID Nr. 24/2016). Die Gewerkschaft wurde in dem ...

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