Hessen will Konzept zur Holzvermarktung vorlegen

Hessen will bis zum Jahresende ein Konzept zur kartellrechtskonformen Rundholzvermarktung vorlegen, bei der das Einheitsforstamt erhalten bleiben soll. Dies geht aus einem Schreiben von Carsten Wilke, Leiter der Forstabteilung am Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 12. Oktober hervor. Das Schreiben richtet sich an die Mitglieder einer im Anschluss an die Sitzung des Landesforstausschusses am 20. September gebildete Arbeitgruppe, die das Konzept zur Rundholzvermarktung und Beförsterung von Privat- und Körperschaftswald entwickeln soll.

Obwohl vom Bundeskartellamt bei Diskussionen mit anderen Landesforstbetriebe bereits darauf hingewiesen wurde, dass die aus dem Kartellverfahren in Baden-Württemberg bekannte Obergrenze von 100 ha für die Waldbesitzarten übergreifende Nadelrundholzvermarktung nicht zwingend auf andere Bundesländer übertragbar ist, wird dieser Grenzwert in den bisherigen Plänen HessenForst aufgegriffen. So sehen diese vor, dass sich HessenForst nach einer Übergangsfrist aus der besitzartenübergreifenden Vermarktung im Körperschafts- und Privatwald über 100 ha zurückziehen wird. In dem Schreiben weist Wilke aber darauf hin, dass das Land Hessen Rundholzvermarktungsangebote für Waldbesitzer mit weniger als 100 ha weiterhin aufrecht erhalten will. Darüber hinaus soll der Landesbetrieb trotz der bekannten Diskussionen über die der Holzvermarktung vor- und nachgelagerten Tätigkeiten ein Dienstleistungsangebot für Waldbesitzer über 100 ha im Rahmen der Beförsterung bereithalten.

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