Forstschäden-Ausgleichsgesetz soll aktiviert werden

Mögliche Auswirkungen der steuerlichen Regelungen auf Holzerntetätigkeit

Der Deutsche Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2020 für den Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (ForstSchAusglG) ausgesprochen. Laut der Empfehlung soll der Frischholzeinschlag der Baumartengruppe Fichte rückwirkend vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September ...

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