Der Deutsche Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2020 für den Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (ForstSchAusglG) ausgesprochen. Laut der Empfehlung soll der Frischholzeinschlag der Baumartengruppe Fichte rückwirkend vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September ...
Forstschäden-Ausgleichsgesetz soll aktiviert werden
Mögliche Auswirkungen der steuerlichen Regelungen auf Holzerntetätigkeit
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