Im baden-württembergischen Staatswald wird die maximale Aushaltungslänge von Langholz ab 1. Juli 2018 auf 19,5 m inklusive Übermaß beschränkt. Dies geht aus einer Mitte November 2017 vom Fachbereich Holzvermarktung des Landesforstbetriebs ForstBW an die Unteren Forstbehörden (UFB) verschickten Verfügung hervor. ...
ForstBW schränkt Langholz-Aushaltung auf 19,5 m ein
Verbände und Forstbetriebe rechnen mit Übertragung auf weitere Bundesländer
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