Die Europäische Kommission wird die Frage eines Beihilfeverstoßes durch die nach Sturm Kyrill 2007 zwischen der damaligen Landesforstverwaltung Nordrhein-Westfalen und Unternehmen der Sägeindustrie, darunter Holz Niedersachsen, nicht mehr weiter verfolgen oder dazu Stellung nehmen. Dies wurde im Vorfeld des heutigen Verhandlungstermin am Landgericht Münster bekannt. Vor der Verhandlung hat das Gericht in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass sich die Kammer neben der Schadenersatzforderung von Klausner gegen das Land Nordrhein-Westfalen und der Nachlieferung von 1,5 Mio fm Fichtenstammholz an dem für heute angesetzten Fortsetzungstermin im Wesentlichen mit der Frage eines Beihilfeverstoßes beschäftigen wird.
EU-Kommission verfolgt Klausner-Verträge nicht weiter
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