EU-Kommission hat Bauprodukte-Verfahren eingestellt

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Bezug auf Bauprodukte eingestellt. Damit erkennt die Kommission an, dass das 2014 zur damals geltenden Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Rechtssache C-100/13) in Deutschland vollständig umgesetzt wird.

Der aktuellen Entscheidung der EU-Kommission war ein Ende Juni zwischen Baustaatssekretär Gunther Adler und der Generaldirektorin für den EU-Binnenmarkt, Lowri Evans, vorangegangen. In diesem Gespräch hatten sich die beiden darauf verständigt, dass es in Deutschland auch künftig eine Regelung zur Sicherstellung von Brandschutzvorgaben geben kann. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatte zuvor am 21. Juni ein entsprechendes Rechtsgutachten zur Bauproduktenverordnung vorgestellt.

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