EU erlaubt Förderung neuer Holzvermarktungsstrukturen

Die EU-Kommission hat die vom Land Rheinland-Pfalz vorgelegte Förderrichtlinie zum Aufbau neuer Holzvermarktungsstrukturen genehmigt. Damit besteht für das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten nun die Möglichkeit, im Rahmen einer direkten Förderung Kommunen beim Aufbau eigenständiger Holzverkaufsorganisationen finanziell zu unterstützen. Die Entscheidung hierzu war bereits im Mai bei der Verabschiedung des geänderten Waldgesetzes getroffen worden. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie musste aber noch von der EU-Kommission beihilferechtlich geprüft werden.

Mit dem geänderten Waldgesetz und den damit verbundenen Änderungen bei der Förderungen setzt Rheinland-Pfalz die im Oktober 2017 erstmals konkretisierten Schritte hin zu einer kartellrechtskonformen Holzvermarktung um.

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