Einsprüche gegen Finnpulp-Projekt abgewiesen

Am vergangenen Donnerstag hat das oberste finnische Verwaltungsgericht Korkein hallinto-oikeus (KHO) Beschwerden gegen das von Finnpulp in Sorsasalo bei Kuopio geplante Zellstoffwerk und Bioraffinerie zurückgewiesen. Damit hat das KHO die Entscheidung des ostfinnischen Verwaltungsgerichts Itä-Suomen hallinto-oikeus vom 24. März 2017 bestätigt. Das Gericht hatte damals bereits die Beschwerden gegen die von Finnpulp für das geplante Werk durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen abgewiesen und den Bebauungsplan bestätigt. Von dem Verwaltungsgericht war der von Finnpulp für den Bau des Werks vorgesehene Standort als geeignet beurteilt worden.

Das von Finnpulp geplante, voraussichtlich 1,4 Mrd € teure Werk soll 2021 in Betrieb gehen. Ursprünglich war eine Inbetriebnahme 2019 vorgesehen gewesen. Für die Produktion jährlich 1,2 Mio t aus Nadelholz hergestelltem Zellstoff und 65.000 t Chemikalien werden voraussichtlich 6,7 Mio m³ Holz eingesetzt.

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