Einschnitt im Sägewerk K. Hartmann bleibt eingestellt

Das Buchensägewerk Karl Hartmann in Witzenhausen/Hessen wird den vom vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Peter Staufenbiel kurz nach der Antragsstellung vorübergehend eingestellten Geschäftsbetrieb nicht wieder aufnehmen. Die acht von dem Insolvenzverfahren betroffenen Mitarbeiter haben die Kündigung zum 31. März erhalten, nachdem das Insolvenzgeld für die vollen drei Monate zur Verfügung stand. Die Insolvenzeröffnung wird voraussichtlich am 1. April erfolgen. Derzeit werden vom Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters noch die Besitzverhältnisse für Maschinen und Gebäude erhoben sowie geprüft, welche Assets der Insolvenzmasse zugerechnet werden können. Mit der Verwertung wird voraussichtlich ein darauf ausgerichtetes Unternehmen beauftragt werden, eine konkrete Entscheidung wurde hierzu aber noch nicht getroffen.

Das Sägewerk Karl Hartmann hat am 10. Januar am Amtsgericht Eschwege Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das auf einen Bucheneinschnitt unter anderem für die eigene Palettenproduktion ausgerichtete Sägewerk hatte 2016 noch rund 10.000 fm/Jahr eingeschnitten. Nach dem Tod des geschäftsführenden Gesellschafter Karl Hartmann im September 2017 war im vierten Quartal nur noch eingeschränkt Buchenschnittholz und Brennholz produziert worden. Der Maschinenbestand des Sägewerks war allerdings auf einen Einschnitt von rund 20.000 fm/Jahr ausgelegt. Bereits 2012 waren bei Karl Hartmann Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt worden und die Zahl der Mitarbeiter von 16 auf elf reduziert worden.

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