EBITDA von Alno rutscht mit -27,8 Mio € tief ins Minus

Der Küchenmöbelhersteller Alno hat heute nach mehrmaligem Verschieben einen vorläufigen und ungeprüften Jahres- und Konzernabschluss 2016 vorgelegt. Allerdings weist das Unternehmen darauf hin, dass aufgrund des derzeit laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nicht möglich war. Laut den vorläufigen und ungeprüften Zahlen haben sich sowohl der Umsatz als auch die Ergebnissituation des Konzerns weiter verschlechtert. So ist der Umsatz im Geschäftsjahr 2016 um 5,4 % auf 493,2 Mio € gesunken. Das EBITDA ist mit -27,8 Mio € in den negativen Bereich gerutscht, nachdem 2015 hier noch ein Plus in Höhe von 14,7 Mio € verbucht werden konnte. Der betriebliche Verlust hat sich mit -45,5 Mio € vervierfacht. Auch der Konzernnettoverlust hat sich deutlich von -4,4 Mio € im Jahr 2015 auf -67,2 Mio € ausgeweitet.

Bei einer Bilanzsumme von 296,3 Mio € hat Alno für 2016 ein negatives Eigenkapital von -98,6 Mio € ausgewiesen. Während die langfristigen Verbindlichkeiten um 13,3 % auf 153,1 Mio € gesunken sind, haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Gegenzug um 97,7 Mio € auf 241,8 Mio € erhöht. Grund hierfür sind insbesondere Veränderungen bei den Laufzeiten der Gesellschafterdarlehen. Im Berichtszeitraum waren bislang den langfristigen Schulden zugeordnete Darlehen in Höhe von 41,63 Mio € auf Null gesetzt und der Wert der den kurzfristigen Schulden zugeordneten Darlehen von 1,50 Mio € auf jetzt 56,50 Mio € erhöht worden. Darüber hinaus wird in der GuV ein Anstieg der kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 22,1 Mio € bzw. um 14,8 Mio € ausgewiesen.
Alno weist zudem darauf hin, dass der Abschluss auf Wertansätzen vor dem Antrag vom 12. Juli auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beruht. Diese basieren daher noch auf der Annahme, dass ein sogenannter „going-concern“ besteht. Sollte sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens allerdings herausstellen, dass eine Sanierung und die Wiederherstellung der „going-concern“-Annahme nicht möglich ist, würden sich die Wertansätze wesentlich ändern und der Abschluss würde in dieser Form keinen Bestand haben.
Der bereits im Frühjahr vom 31. August auf den 28. September verschobene Termin für die ordentliche Hauptversammlung wurde wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens bis auf Weiteres ausgesetzt. Sobald der Zeitplan für den angestrebten Insolvenzplan und die Sanierung der Gesellschaft Konturen annimmt und absehbar wird, dass damit rückwirkend die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerkes sowie die Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 vorliegen werden, soll ein neuer Termin bekannt gegeben.

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