DeSH veröffentlicht Übersicht für Sturmholztransporte

Der Bundesverband Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher eine Übersicht zu den Ausnahmegenehmigungen für den LKW-Transport von Sturmholz veröffentlicht. Dabei umfasst die Übersicht neben den nach „Friederike“ getroffenen Regelungen für ein zulässiges Gesamtgewicht der LKW von 44 t auch die nach Sturm „Kolle“ im August in Bayern, „Herwart“ und „Xavier“ im Oktober in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen beschlossenen Ausnahmegenehmigungen. Zwischenzeitlich haben einige Bundesländern die Möglichkeiten des Sturmholztransportes bis Jahresende 2018 verlängert.

Übersicht 44-t Sondergenehmigungen im Transport von Sturmholz

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