Bundesgerichtshof hebt Kartellspruch zum Rundholzverkauf aus formalen Gründen auf

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Sägewerke bleiben unberührt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Kartellspruch zur gemeinsamen Rundholzvermarktung des Bundeskartellamts, Bonn, vom 9. Juli 2015 aufgehoben. Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 15. März 2017, in der die Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen die ...

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